Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Drei-Seen-Haus

§1 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus (Drei-Seen-Haus) ist verbindlich geschlossen, wenn dem Mieter eine Buchungsbestätigung (per Email, Telefax, Post) zugegangen ist und die fällige Anzahlung gem. Anzahlungsrechnung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.

§2 Mietobjekt
Der Vermieter vermietet an den oben genannten Mieter das möblierte Ferienhaus (Drei-Seen-Haus) in 17235 Neustrelitz OT-Fürstensee, Zum Floßkanal 9. Das Haus besteht aus: - 1 Wohn- & Essraum mit integrierter; - voll eingerichteter Küche; - 2 Schlafräume; - 1 Bad; - 1 Flur; - 1 Terrasse; - Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 57 m².
Das Haus wird komplett möbliert und eingerichtet vermietet. Eventuelle Beschädigungen des Inventars sind dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten möglichst umgehend, spätestens aber zwei Tage nach Mietbeginn mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, den zum Ferienhaus gehörenden Garten zum Spielen, Sonnen, Grillen etc. zu nutzen. Die Nutzung des Gartens zum Zelten bedarf der besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter. Offene Feuer sind nicht erlaubt. Der Mieter ist außerdem berechtigt, die zu dem Ferienhaus gehörenden Sport- und Spielgeräte, Gartenmöbel, Grillgeräte, (ggfs. Fahrräder) kostenlos zu nutzen. Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter bzw. seinem/r Beauftragten möglichst umgehend, spätestens aber zwei Tage nach Mietbeginn mitzuteilen. Das Haus und das Inventar werden dem Mieter in sauberem Zustand übergeben. Beanstandungen sind dem Vermieter bzw. seinem/r Beauftragten sofort zu melden.

§3 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt gem. Buchungsbestätigung am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet gem. Buchungsbestätigung am Abreisetag um 11.00 Uhr.

§4 Mietpreis
Im Mietpreis sind die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung) sowie Bettwäsche, Hand- und Küchentücher, DSL-Internet (LAN und WLAN), SAT-TV, Radio, Kaminofen sowie 1 Korb voll Kaminholz enthalten.
Mit Abschluss dieses Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 10 % des Gesamtreisebetrages, an den Vermieter zu zahlen, der Restmietpreis in Höhe von 90 % des Gesamtreisebetrages ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn, auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Bei der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an.

§5 Höhere Gewalt und Fremdeinwirkung
Sollte es dem Vermieter in Folge höherer Gewalt (z.B. Zerstörung oder Beschädigung des Hauses durch Feuer oder Naturgewalten) nicht möglich sein das gemietete Ferienhaus zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, überweist der Vermieter dem Mieter die gezahlte Anzahlung bzw. Miete zurück. Darüber hinausgehend sind keine weiteren Ansprüche an den Vermieter zu erheben. Sollten von Vormietern Schäden an der Einrichtung (TV-, Musikgerät etc.) oder an Fahrrädern hinterlassen worden sein die dem Vermieter nicht rechtzeitig zur Abhilfe bekannt wurden, ist der Vermieter nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Er wird sich um schnelle Abhilfe bemühen.

§6 Rücktritt vom Vertrag und Stornierungskosten
Wird eine verbindliche Festbuchung storniert, so stehen dem Vermieter vom Mieter Stornogebühren zu, die auf festgelegte Sätze pauschalisiert sind. Dabei fallen folgende Gebühren an, mindestens jedoch 35,00 EURO.

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
10% des Gesamtreisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
30% des Gesamtreisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt
60% des Gesamtreisepreises
bis zum Anreisetag
80% des Gesamtreisepreises
bei Nichtanreise ohne Absage
100% des Gesamtreisepreises

Dieselbe Regelung gilt, wenn der Mieter den Betrag der Anzahlungsrechnung oder den Betrag der Restzahlung trotz Nachfrist nicht leistet, oder - ohne diesen Vertrag ausdrücklich zu kündigen - seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte nicht oder nur zum Teil geltend macht. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir sind jedoch bemüht die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

§7 Umfang der Nutzung
Das Ferienhaus darf nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt und genutzt werden, welche in der Anmeldung und/oder Buchungsbestätigung angegeben ist. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt oder genutzt, so werden alle überzähligen Personen vom Vermieter des Grundstückes verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so darf der Vermieter den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet. Der Mieter darf weitere Personen nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter nutzt das Haus nur in der Art und Weise, dass andere Bewohner des Grundstückes nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.

§8 Schlüsselübergabe
Der Mieter erhält für die Mietdauer vom Vermieter 2 Hausschlüssel. Die Schlüssel sind vor Ort beim Vermieter hinterlegt. Der Vermieter ist rechtzeitig, mind. zwei Tage vor Anreise, telefonisch zu informieren damit ein Übergabetermin vereinbart werden kann. Ohne Terminvereinbarung kann eine termingerechte Schlüsselübergabe nicht garantiert werden.

§9 Pflege und Erhaltung
Dem Mieter steht das Recht zu, alle von ihm gemieteten Objekte einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Während der Mietzeit behandelt der Mieter das Haus nebst den dazugehörenden Einrichtungen und Gegenständen pfleglich. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (siehe § 1 und § 4). Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner oder Besucher entstehen, werden vom Mieter ersetzt. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat. Der Mieter reinigt während der Mietdauer das Haus einschließlich Geschirr, Gläser usw. selbst. Die Endreinigung des Hauses (inkl. feuchtem Wischen des Hauses) wird vom Vermieter ausgeführt und ist im Gesamtreisepreis enthalten. Benutzte Gegenstände wie Geschirr und Besteck sind zu spülen bzw. anderweitig zu reinigen, die Mülleimer werden geleert. Grundsätzlich wird der Müll getrennt gesammelt, recycelbarer Müll kommt in den gelben Sack, Restmüll in die Mülltonne auf dem Grundstück, Flaschencontainer befinden sich ca. 500 m vom Haus entfernt am Ortsrand. Eine davon abweichende Regelung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Dieser behält sich vor, bei Nichtbeachtung dieser Vereinbarung das Haus dem Mieter nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass sperrige Gegenstände wie z.B. Fahrräder nicht mit in das Haus genommen werden dürfen.

§10 Anreisezeit/Abreisezeit
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Ferienhaus am Einzugstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, das Haus am Auszugstag bis 11.00 Uhr zu räumen. Bei der Endabnahme des Hauses durch den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigtem sind sämtliche Schlüssel herauszugeben.

§11 Gerichtsstand
Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis wird als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart.

§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.